Diese Ansicht wurde von Bundesrat Alain Berset auch gegenüber den Parlamentariern zum Ausdruck gebracht, indem er ausführte, dass wir "eine sehr gezielte Übergangsleistung an Personen auszahlen möchten, die in der Schweiz gearbeitet und mindestens 20 Jahre lang Beiträge auf einem bestimmten Einkommensniveau gezahlt haben". Die Zusammenrechnung der Beitragsjahre solle sich nur auf die in der Schweiz geleisteten Jahre beziehen, ohne Berücksichtigung der im Ausland geleisteten Beitragsjahre, weil dies zu einer sehr grossen Ausweitung des Personenkreises führen würde, der betroffen sein könnte (AB 2020 N 84 und 85, Nationalrat