Seite 9 der Wille des Gesetzgebers darin, die Überbrückungsleistungen als Vorruhestandsleistungen im Sinne der EU-Verordnung zu konzipieren (BBl 2019 8310). Diese Ansicht wurde von Bundesrat Alain Berset auch gegenüber den Parlamentariern zum Ausdruck gebracht, indem er ausführte, dass wir "eine sehr gezielte Übergangsleistung an Personen auszahlen möchten, die in der Schweiz gearbeitet und mindestens 20 Jahre lang Beiträge auf einem bestimmten Einkommensniveau gezahlt haben".