46 verweise auf den beschäftigungspolitischen Ursprung, wonach für ältere Arbeitnehmer mit Vorruhestandsleistungen Anreize geschaffen werden sollten, ihre Arbeitsplätze frühzeitig für jüngere Stellensuchende freizugeben. Die Überbrückungsleistungen seien jedoch etwas anderes, sie können nicht freiwillig bezogen werden, sondern erst nachdem die Aussteuerung erfolgt sei. Es gehe um die Absicherung des Existenzbedarfs und die Schliessung der sozialen Lücke zugunsten älterer Ausgesteuerter bis diese die Altersrente erhielten. Weiter passe der Wortlaut auch in terminlicher Hinsicht nicht.