Seite 7 nehmern, die ihre berufliche Tätigkeit eingeschränkt oder beendet haben oder ihr vorübergehend nicht mehr nachgehen") und somit eine willentliche Vorpension umschreibe. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 30. Mai 2018 C-517/16 Czerwinski und Ubezpieczen Spolecznych Oddzial w Gdansku, Randnr. 46 verweise auf den beschäftigungspolitischen Ursprung, wonach für ältere Arbeitnehmer mit Vorruhestandsleistungen Anreize geschaffen werden sollten, ihre Arbeitsplätze frühzeitig für jüngere Stellensuchende freizugeben.