Das System der Überbrückungsleistungen ist so ausgestaltet, dass die Überbrückungsleistungen eine Vorruhestandsleistung im Sinne des FZA darstellen. Eine Vorruhestandsleistung wird zwar exportiert, es werden aber für den Erwerb der Leistungen keine ausländischen Zeiten angerechnet (BBl 2019 8276f). Mit den Überbrückungsleistungen soll die Lücke geschlossen werden, die zwischen dem Ende des Taggeldanspruchs und der Pensionierung besteht. Kommt die Altersrente der AHV zur Auszahlung,