2.2 Laut der Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vom 30. Oktober 2019 [BBl 2019 8251] gewährleistet die Überbrückungsleistung einen gesicherten Übergang in die Pensionierung für Personen über 60 Jahre, bei denen eine Wiedereingliederung trotz allen Bemühungen und Begleitmassnahmen nicht möglich ist (BBl 2019 8274). Das System der Überbrückungsleistungen ist so ausgestaltet, dass die Überbrückungsleistungen eine Vorruhestandsleistung im Sinne des FZA darstellen.