Seite 4 2.1 Das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG, SR 837.2) bezweckt, die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern, dies komplementär zu den Massnahmen des Bundes zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (Art. 2 ÜLG).