B. Am 1. Juli 2021 reichte A. einen Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose bei der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden ein (act. 11.1). A. gab im Antrag an, seit 1. Januar 2008 in der Schweiz wohnhaft zu sein und gab als Enddatum für den Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung den 6. Januar 2021 an (act. 11.1/2).