Seite 9 4. 4.1 Die Kosten des Verfahrens werden der unterliegenden Partei auferlegt (Art. 144 Abs. 1 DBG sowie Art. 53 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 VRPG). Die Höhe der Kosten des Verfahrens richtet sich sowohl bezüglich der Kantons- als auch der Bundessteuern nach kantonalem Recht (vgl. dazu Art. 144 Abs. 5 DBG).