Am 7. Dezember 2020 gab ein Vertreter der Beschwerdeführerin bei der Steuerverwaltung persönlich einen Teil der verlangten Dokumente ab (act. 8.7). Mit Schreiben vom 8. März 2021 teilte die Steuerverwaltung der Beschwerdeführerin schriftlich mit, dass sie die mit der Steuererklärung 2016 eingereichte Jahresrechnung aufgrund von formellen und materiellen Mängeln zurückweise, und sie setzte der Steuerpflichtigen eine nicht erstreckbare Frist bis zum 9. April 2021, um eine ordnungsgemässe Jahresrechnung 2016 zu liefern. Mit der