Am 10. August 2021 reichte sie auf entsprechende Aufforderung der Ausgleichskasse hin weitere ergänzende Unterlagen nach (act. 7.1/10). Mit Verfügung vom 13. August 2021 wies die Ausgleichskasse das Gesuch um Ergänzungsleistungen ab, woran sie auch nach erhobener Einsprache mit Entscheid vom 7. Oktober 2021 festhielt (act. 7.1/25; act. 7.1/28).