Seite 8 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde von A. wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Entscheidgebühr von Fr. 800.-- auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss von gleicher Höhe wird angerechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.