Seite 6 Steuerbehörde die Veranlagung schlicht versäumt hat, nicht angehen, dass sie den Pflichtigen "alibimässig" mit Auskunftsanfragen konfrontiert oder trotz ungenügender Entscheidgrundlagen auf die Schnelle eine Veranlagung erlässt. Solche Überlegungen, gemäss welchen bei Verweigerung der Unterbrechungswirkung Transparenz und Rechtssicherheit im Veranlagungsverfahren auf dem Spiel stehen, hatte das Bundesgericht in BGE 79 I 248 auch in keiner Weise angestellt.