4.3.3 Ein weiterer Entscheid des Bundesgerichts, BGE 126 II I, erging unter Anwendung des ehemaligen Bundesratsbeschlusses vom 29. November 1981 über die Erhebung einer direkten Bundessteuer (BdBSt), welcher in Art. 128 ebenfalls von "Einforderungshandlung" sprach. Das Bundesgericht erwog damals wörtlich: