4.3 4.3.1 Vorliegend waren bei der B. GmbH bereits in Bezug auf das Jahr 2018 Zahlungsrückstände aufgetreten, wobei dieses gemäss deren unbestritten gebliebenen Aussagen per Ende Mai 2019 vollständig beglichen worden seien. Was das Beitragsjahr 2019 angeht, betreffen die Ausstände gemäss der von der Vorinstanz erstellten Aufstellung (act. 2.3) offenbar sämtliche Monate. Der B. GmbH war zuletzt im November 2019 ein Zahlungsaufschub gewährt worden. Die damalige Vereinbarung bezog sich offenbar auf Beiträge für die Monate Januar – September im Betrag von Fr. 133'200.30 sowie die Oktober-Rechnung in der Höhe von Fr. 19'170.95. Die Schuldnerin verpflichtete sich zur Abzahlung aller betref-