 Da auch Appenzell Ausserrhoden - wie die meisten Kantone - bei den kantonalen Steuern einen Pränumerandobezug praktiziert (vgl. dazu auch das von der Vorinstanz vorgelegte Memorandum der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK vom 29. März 2020, KStV.AR.act. 7), erfolgte im Fall der Beschwerdeführerin der provisorische Steuerbezug für die Steuerperiode 2019 noch vor Abschluss der Steuerperiode 2019. Das bedeutet,