Seite 10 Verpflichtungen in die Bilanz aufgenommen würden (PETER BRÜLISAUER/OLIVER KRUMMEN- ACHER, in: Zweifel/Beusch, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, 3. Auflage 2017, N. 86 ff. zu Art. 24 StHG; Urteil des Bundesgerichts 2C_787/2012 vom 15. Januar 2013 E. 2.5; je m.w.H.). Typischerweise sind unter die Bestimmung von Art. 73 Abs. 1 lit. b StG etwa Gewährleistungs- und Schadenersatzverpflichtungen zu subsumieren wie zum Beispiel Aufwendungen im Zusammenhang mit laufenden Rechtsmittelverfahren.