Die Streitsache wurde, nachdem Beratungen und Verhandlungen beim Obergericht infolge der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2021 nur vereinzelt durchgeführt werden konnten, nach der im August 2021 erfolgten Wiederaufnahme des ordentlichen Verhandlungs- und Sitzungsbetriebs vor Ort auf die erste ordentliche Sitzung der zweiten Abteilung traktandiert, an welcher die Richterin und die Richter der zweiten Abteilung des Obergerichts mit vorliegendem Urteil über die Beschwerde im Verfahren O2V 21 1 entschieden. Seite 5 Erwägungen 1. Formelles