Seite 3 Rückstellungen ein legitimes Mittel zur Sicherung des dauernden Gedeihens eines Unternehmens. Covid-19 sei schon der Bezeichnung nach ein Ereignis, das im Jahr 2019 seinen Anfang genommen habe und es sei daher nicht einzusehen, weshalb diese Rückstellung steuerlich nicht akzeptiert werde. In anderen Kantonen würden solche Corona-Rückstellung- en akzeptiert.