Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2019 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden vom 7. Januar 2021 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die eingereichte Beschwerde ist gültig und es sei darauf einzutreten. 2. Der Einspracheentscheid der Kantonalen Steuerverwaltung AR vom 7. Januar 2021 sei zu korrigieren und die gemachte Corona-Rückstellung im Umfang von Fr. 10‘000.-- sei zu akzeptieren. 3. Die Berechnungsmitteilungen für die Staats- und Gemeindesteuern 2019 seien entsprechend zu korrigieren.