im Schenkungsvertrag zusätzlich zum auch dort erwähnten Erbvorbezug von Fr. 90'000.-- bei der Grundstückübertragung eine separate Schenkung in Form einer Geldüberweisung von Fr. 40'000.-- vorzusehen. Diese Vorgehensweise wurde bzw. wird weder von der Vorinstanz noch vom urteilenden Gericht beanstandet. In der Praxis kommen häufig ähnliche Fälle vor, in denen eines von mehreren Kindern das Haus der Eltern übernehmen will, aber nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Hier ist es möglich, an Stelle