Der auf der letzten Schätzung basierende amtliche Verkehrswert von Fr. 781'000.-- wurde dabei in Relation zum vereinbarten Kaufpreis von Fr. 690'000.-- und zu dem im Vertrag vereinbarten Erbvorbezug von Fr. 90'000.-- gesetzt. Werden diese Zahlen aus dem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 15. Dezember 2020 berücksichtigt, übersteigt der Wert des Grundstücks gemäss der damals aktuellsten Schätzung (Fr. 781'000.--) die Banküberweisung zugunsten der Beschwerdeführerin (Fr. 690'000.--) wertmässig um deutlich weniger als 20 Prozent.