c. Die Vorinstanz hat die Steuerveranlagung vom 4. März 2021 gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vorgenommen (KStV.AR.act. 3). Der auf der letzten Schätzung basierende amtliche Verkehrswert von Fr. 781'000.-- wurde dabei in Relation zum vereinbarten Kaufpreis von Fr. 690'000.-- und zu dem im Vertrag vereinbarten Erbvorbezug von Fr. 90'000.-- gesetzt.