Seite 3 vollumfänglich ausgerichtet worden. Die Steuerverwaltung habe nach Vorlage des Vertragsentwurfs, wo dieser Erbvorbezug von Fr. 130'000.-- erwähnt gewesen sei, den Steueraufschub vorbehaltlos bestätigt und die Übertragung als gemischtes Rechtsgeschäft qualifiziert.