D. Mit Einspracheentscheid vom 19. April 2021 (KStV.AR.act. 5) wies die Vorinstanz diese Einsprache ab. Die vom Treuhänder erwähnte Bestätigung der Vorinstanz, wonach es sich um ein gemischtes Rechtsgeschäft handle und die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werde, habe auf dem vorgelegten Entwurf des Kaufvertrags vom 26. November 2020 basiert. Dort sei ein Kaufpreis von Fr. 780'000.--, bestehend aus einer Banküberweisung von Fr. 650'000.-- sowie einem Erbvorbezug von Fr. 130'000.--, vorgesehen gewesen.