Gegenstand Grundstückgewinnsteuer 2020 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden vom 19. April 2021 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: Die Grundstückgewinnsteuer-Veranlagung vom 04.03.2021 betreffend das Grundstück GB C. Nr. 0001 über CHF 38'775.00 ist aufzuheben und die Grundstückgewinnsteuer ist als gemischtes Rechtsgeschäft gemäss Art. 124 Abs. 1 lit. a StG aufzuschieben.