Sie werden zu einer persönlichen Anhörung am 20. Dezember 2019 um 10.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kantonalen Steuerverwaltung an der Kasernenstrasse 2, 9100 Herisau vorgeladen. Dieser Termin kann nicht verschoben werden. Bei Nichterscheinen wird von einem Verzicht auf die persönliche Anhörung ausgegangen. [...] Bis zum gleichen Datum können Sie zum Sachverhalt, zur Beweiswürdigung sowie zum Tatvorwurf auch umfassend schriftlich Stellung nehmen. Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass Sie von Gesetzes wegen das Recht haben, die Aussage zu verweigern.