„Der Beschuldigte hat in den Jahren 2009 und 2010 als Steuerberater und Treuhänder aktive Beihilfe zur vollendeten Steuerhinterziehung durch [B.] und [C.] geleistet. [...] Es wird nun gemäss Art. 245 des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 (StG; bGS 621.11) und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) ein Untersuchungsverfahren wegen Beihilfe zur vollendeten Steuerhinterziehung eingeleitet. [...] Es handelt sich um einen schweren Fall der Beihilfe zur fortgesetzten Steuerhinterziehung. [...] Bei einer Gesamtwürdigung der aufgeführten straferhöhend und strafmindernden