A. Die kantonale Steuerverwaltung von Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend auch: Vorinstanz) erliess am 20. Dezember 2019 eine Strafverfügung gegen A.. Sie warf ihm vor, er habe als Steuerberater und Treuhänder des Ehepaars B. und C. aktive Beihilfe zu deren vollendeter Steuerhinterziehung in den Steuerperioden 2009 und 2010 geleistet. Die Vorinstanz auferlegte ihm für die Beihilfe zur Hinterziehung der Staats- und Gemeindesteuern 2009 und 2010 eine Busse von Fr. 20‘000.-- und für die Beihilfe zur Hinterziehung der direkten Bundessteuern 2009 und 2010 eine Busse von Fr. 10‘000.--.