Der Angeschuldigte hält aber den von der Vorinstanz ausgefällten Bussenbetrag für zu hoch und verlangt eine entsprechende Korrektur. Das Obergericht hat seine diesbezüglichen Anträge mit voller Kognition sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht zu überprüfen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 2C_449/2017 vom 26. Februar 2019 E. 5.4 m.w.H.).