„Wir hatten bezüglich Wegzugsbesteuerung in Deutschland einiges zu klären. Herr Dr. J. hat mir da geholfen. Der deutsche Fiskus wollte die Umsätze der C. in Deutschland behalten resp. besteuern, dies im Zusammenhang mit der 5-Jahresfrist [Hinweis RA AA.: Der deutsche Staat versucht, bei Wegzug eines deutschen Unternehmens, die Gesellschaft für weitere 5 Jahre in die Steuerpflicht zu nehmen.]“