1.1 Die von der kantonalen Steuerverwaltung in der Strafverfügung vom 17. Dezember 2019 wegen vollendeter Steuerhinterziehung in den Steuerjahren 2009 und 2010 ausgesprochenen Bussen beziehen sich einerseits auf die Staats- und Gemeindesteuern sowie andererseits auf die direkte Bundessteuer.