Seite 5 G. Am 21. Januar 2020 überwies die Vorinstanz dem Obergericht die Strafverfügung vom 17. Dezember 2019 zur gerichtlichen Beurteilung. Aufgrund der im Bundessteuerbereich gleichzeitig erhobenen Sprungbeschwerde wurden direkt zwei Verfahren zur Beurteilung der angefochtenen Strafverfügung eröffnet: