die betreffenden Zahlungen fussten auf einem monatlichen Brutto- Einkommen von Fr. 1400.--, wobei noch Sozialabzüge hinzukamen (vgl. die Abrechnungen in act. 7.4). Auf der einen Seite wurden hier also gegenüber der Einrichtung Ausgleichskasse C. Löhne deklariert und Prämien abgerechnet und auf der anderen Seite ist über eine buchhalterische Transaktion – Storno des Lohnaufwandes und Gutschrift auf dem Gesellschafterkontokorrent – zugunsten des folgenden Geschäftsjahres eine Lohnkorrektur erfolgt.