Seite 4 Bilanz und den Anhang verlassen können, weshalb eine solche Erklärung nicht ohne weiteres widerrufen werden kann (Urteil des Bundesgerichts 2C_928/2014 vom 9. Juni 2015 E. 6.2). Vorliegend würde eine Relativierung der Angaben auf den Lohnausweisen in diesem Beschwerdeverfahren somit auch die rechtskräftige Veranlagung der B. GmbH in Frage stellen, was nicht hingenommen werden kann. Kommt sodann hinzu, dass der Lohnausweis laut der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine Urkunde im strafrechtlichen Sinne darstellt (BGE 81 IV 166, 167 f.;