Seite 11 XX.XX.2020 noch erhebliche Verluste erlitten, äusserte sich jedoch nicht konkret zur tatsächlichen damaligen Beschäftigungssituation bzw. Auslastung in Bezug auf ihre Arbeitnehmer. In diesem Zusammenhang fällt aber auf, dass die Z. AG ihr Verlängerungsgesuch vom 15. April 2020 auch über den XX.XX.2020 hinaus für dieselbe Anzahl Arbeitnehmenden und denselben prozentualen Arbeitsausfall stellte wie für die Zeitspanne 6. April bis 10. Mai 2020;