Zudem besteht gerade bei Gemeinwesen oder öffentlich-rechtlichen Anstalten von einer gewissen Grösse die Möglichkeit, die Arbeitnehmer in anderen Bereichen weiterzubeschäftigen, sodass für diese Personengruppe in der Regel keine Gefahr besteht, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Andererseits kann in Anbetracht der vielfältigen Formen staatlichen Handelns nicht zum vornherein ausgeschlossen werden, dass in einem konkreten Einzelfall die Voraussetzungen für die Gewährung der Kurzarbeitsentschädigung an Bedienstete öffentlich-rechtlicher Einrichtungen erfüllt sein könnten. Dabei