Solche Unternehmen haben nämlich die ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage wahrzunehmen und können finanzielle Engpässe, Mehraufwendungen oder „Verluste“ aus öffentlichen Mitteln (Steuergelder) decken. Zudem besteht gerade bei Gemeinwesen oder öffentlich-rechtlichen Anstalten von einer gewissen Grösse die Möglichkeit, die Arbeitnehmer in anderen Bereichen weiterzubeschäftigen, sodass für diese Personengruppe in der Regel keine Gefahr besteht, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.