die betreffenden Zahlungen fussten auf einem monatlichen Brutto-Einkommen von Fr. 1‘400.--, wobei noch Sozialabzüge hinzukamen (vgl. die Abrechnungen in act. 7.4). Auf der einen Seite wurden hier also gegenüber der Einrichtung „[…] Ausgleichskasse“ Löhne deklariert und Prämien abgerechnet und auf der anderen Seite ist über eine buchhalterische Transaktion – Storno des Lohnaufwandes und Gutschrift auf dem Gesellschafterkontokorrent – zugunsten des folgenden Geschäftsjahres eine Lohn-korrektur erfolgt.