Die Einsprache wurde von der Steuerbehörde mit Entscheid vom 19. November 2020 abgewiesen; im betreffenden Entscheid wurde für die Staats- und Gemeindesteuer 2018 von einem steuerbaren Einkommen von Fr. 62‘400.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 827‘000.-- ausgegangen (act. 2.1).