Zum selben Resultat führt die Annahme, der Angeschuldigte habe die Steuererklärung 2011 völlig unbesehen eingereicht: Vertraut eine steuerpflichtige Person quasi blindlings einem Steuervertreter und unterzeichnet die von diesem ausgefüllte Steuererklärung unter sträflichster Vernachlässigung der elementarsten Vorsichtsmassnahmen wie wenigstens einer summarischen Prüfung der Deklaration und reicht diese somit trotz