Im Geschäftsjahr 2011 wurde eine Rechnung der Firma Porsche für einen Kundenevent Ice-Force über EUR 5‘940 dem Geschäftsaufwand belastet. Wir sind der Auffassung, dass diese Kosten nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der C. stehen, sondern dass es sich um Privataufwand handelt. Wie äussern Sie sich dazu?). Die Vorinstanz kam gestützt auf die Ermittlungen und Erkenntnisse der ASU zum Schluss, dass die im Zusammenhang mit diesem Fahrtraining bei der C. verbuchten Kosten von umgerechnet Fr. 7‘772.50 in keinem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der C. standen und dementsprechend nicht geschäftsmässig begründet gewesen seien.