Seite 4 E. Am 21. Dezember 2018 leitete die Vorinstanz ein Steuerstrafverfahren gegen den Angeschuldigten und dessen Ehefrau ein wegen vollendeter Steuerhinterziehung in den Steuerperioden 2008 bis 2010 bzw. wegen versuchter Steuerhinterziehung in der Steuerperiode 2011. Die Vorinstanz warf dem Angeschuldigten vor, dass er während der Steuerperioden 2008 bis 2010 insgesamt Einkommen von rund Fr. 538‘000.-- sowie Vermögen von über Fr. 2.7 Mio. nicht korrekt deklariert habe.