6. a) Was die Höhe der vorgenommenen Aufrechnung betrifft, wurde diese von der kantonalen Steuerverwaltung im Einspracheentscheid vom 10. November 2020 zunächst auf Fr. 1'173'403.-- beziffert. Im Sinne des beschwerdeführerischen Eventualantrags im vorliegenden Beschwerdeverfahren korrigierte sie diese Summe mit Wiedererwägungsentscheid vom 9. Februar 2021 auf Fr. 1'164'403.-- (act. 9).