Seite 6 entsprechen. Zu den Wertberichtigungen auf Aktiven gehören insbesondere das Delkredere, die Wertberichtigungen auf Warenlagern, Beteiligungen und Liegenschaften sowie die verbuchten, nicht realisierten Kursverluste auf Wertpapieren und Fremdwährungen per Bilanzstichtag. Bisherige Wertberichtigungen werden dem steuerbaren Gewinn zugerechnet, soweit sie nicht mehr begründet sind.