A. Die A. GmbH (nachfolgend: die Steuerpflichtige oder die Beschwerdeführerin) bezweckt das Halten, Finanzieren sowie den Kauf und Verkauf von Beteiligungen (Handelsregisterauszug, act. 14.5). Mit Veranlagungsverfügung und Schlussrechnung vom 9. Juni 2020 setzte die kantonale Steuerverwaltung (nachfolgend: Vorinstanz) die Staats- und Gemeindesteuern 2017 für die Steuerpflichtige fest. Dabei nahm sie unter anderem eine Aufrechnung wegen geschäftsmässig nicht begründeter Rückstellungen [Wertberichtigung auf den Aktiven mit Börsenkurs] in der Höhe von Fr. 1'173'403.-- vor (act.