Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2017 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 10. November 2020 Rechtsbegehren (nach dem Wiedererwägungsentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 9. Februar 2021) a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 10. November 2020 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass der steuerbare und satzbestimmende Gewinn Fr. 511'100.-- und das steuerbare und satzbestimmende Kapital Fr. 20'126'000.-- betrage. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin.