Seite 33 Tatsächlich trifft es zu, dass in Deutschland keine Vermögenssteuer erhoben wird. Trotzdem ist dies im konkreten Fall kein Argument dafür, dass der Angeschuldigte (sowie auch dessen Ehefrau) ohne weiteres annehmen durfte, das sei auch in der Schweiz so: Auf dem vom Angeschuldigten persönlich unterzeichneten Steuererklärungsformular war nämlich klar ersichtlich, dass nicht nur Angaben zum Einkommen, sondern auch zum Vermögen nötig waren. Sogar auf derselben Seite der Steuererklärung, wo der Angeschuldigte seine Unterschrift leistete, war unter Ziff.