Per 12. Mai 2010 wurde zulasten der C. im Konto 6535 eine Honorarnote von Rechtsanwalt T., verbucht (Fr. 615.-- exklusiv Mehrwertsteuer). Aus dem damit zusammenhängenden Tätigkeitsbericht ist ersichtlich, dass die Rechnung die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausfertigung eines Ehe- und Erbvertrags für den Angeschuldigten und dessen Ehefrau betrifft (KStV.AR.act. 26; KStV.AR.act. 1, S. 50, Ziff. 3.3.19 sowie Strafverfügung, S. 13, Ziff. 94 ff.).