Seite 18 zwischen privaten Lebenshaltungskosten einerseits und geschäftsmässig begründeten Aufwendungen andererseits, welche über die Firma zu verbuchen sind. Wie schon die Vorinstanz anführte, bedarf es denn auch keiner besonderen Kenntnisse des Steuerrechts, sondern auch steuerrechtlichen Laien ist ohne weiteres bewusst, dass eine persönliche Bereicherung eintritt, wenn einem Unternehmen private Kosten belastet werden.